Hygienekonzept für den sportlichen Betrieb des Schützenheimes der Schützengesellschaft1960 Winden e. V. Stand
05.07.2020
Zur Durchführung des Schießbetriebs unter
Achtung des geltenden
Abstandsgebotes und Kontaktbeschränkungen gelten folgenden Maßnahmen:
- An jedem Trainingstag sorgt eine verantwortliche Person für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und zugleich dem Thekendienst,
dazu eine verantwortliche Aufsicht für die Durchführung des Schießbetriebes.
- Die Sportstätte wird aktive Schützen und Schützinnen bzw. Sportlerinnen und Sportler und begrenzt für zusehenden
Publikumsverkehr geöffnet.
- Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion, einer Erkältung oder erhöhter
Körpertemperatur ist der Zugang nicht gestattet.
- Ein Mund-Nasenschutz ist zwingend mitzuführen.
- Beim Betreten des Schützenheims (Eingang) sind die Hände zu desinfizieren.
- Im Anwesenheitsbuch trägt sich jeder mit Namen und Ankunftszeit ein und beim Verlassen wieder aus (Nachverfolgbarkeit Kontaktpersonen). Dies
gilt auch für Bogensportler. Der Stift ist anschließend zu desinfizieren.
- Der Thekenbereich darf nicht betreten werden.
- Das Betreten der Schießstände, Dartanlage und des Bogenstandes im Freien erfolgt erst nach Aufforderung durch die eingeteilte Aufsicht.
- Beim Sporttraining ist die maximal zulässige Anzahl an Personen auf drei plus Aufsicht im Luftdruckwaffenstand und im
Pistolenstand begrenzt, fünf inklusive Aufsicht auf dem Bogenstand im Freien und drei beim Dart.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden. Deshalb ist auf den geschlossenen Ständen nur jede zweite
Bahn zu nutzen, beim Dart sitzen die nicht Werfenden mit genügend Abstand an der Seite.
- Ein Mund-Nasenschutz soll während des Aufenthaltes getragen werden, sofern nicht eine sportliche Tätigkeit unmittelbar ausgeübt oder Getränke zu sich genommen werden.
- Beim Empfang bzw. der Abgabe von Material oder dem Instandsetzen müssen alle Beteiligten einen Mund-Nasenschutz tragen.
- Waffen oder Dartpfeile, die vom Verein geliehen werden, sind bei Rückgabe mit einem bereitgestellten, viruziden Desinfektionsmittel zu reinigen.
- Zur Einhaltung des Mindestabstands im Aufenthaltsbereich (Hauptraum) dürfen dort maximal 10
Personen unterschiedlicher Haushalte an einem Tisch mit
1,5 Meter Abstand zum Nachbartisch sitzen.
- Der Durchgang vor der Toilette darf immer nur durch eine Person betreten werden, pro Toilettenraum ist ebenfalls nur eine
Person zugelassen.
- Das Warten bei besetzter Toilette erfolgt im Aufenthaltsraum sitzend.
- Nach jeder Nutzung der Toilette ist eine gründliche Waschung der Hände mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern durchzuführen. Anschließend Hände
desinfizieren.
- Nach dem Verlassen der Toilette ist die Tür etwas offen zu lassen.
- Eine Bewirtung im eigentlichen Sinne findet nicht statt, jedoch können Getränke aus dem Vorrat der Schützengesellschaft erworben werden. Die Ausgabe erfolgt
durch die eingeteilte verantwortliche Person ggf. Aufsicht.
- Der Konsum der Getränke ist nur sitzend an einem der Tische mit markierten Plätzen und genügendem Mindestabstand im Aufenthaltsraum erlaubt, anderenfalls erfolgt
er im Freien. Danke für die Mitarbeit, bleibt gesund.
Die Hygienemaßnahmen und das Konzept als Download: